Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Der Bauherr hat am 10.10.2017 zwei Bauanträge zur Errichtung eines Ziegenstalles und einer Lagerhalle eingereicht. Das Vorhaben wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 12.10.2017 behandelt (siehe Anlage), das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig zu beiden Vorhaben erteilt. Auf Ansinnen des Landratsamtes reicht der Bauherr nun neue Eingabepläne mit einer leicht veränderten Lage der Halle ein. Die Bezugshöhe der OK Teerdecke wird zudem - 0,20m in der neuen Planung angegeben.
II.Fiktionsfrist
Eingang:*
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:*
Nächste Gemeinderatssitzung:25.01.2018
* keine Fiktion, da nur neue Pläne zum bereits laufendes Verfahren.
III.Nachbarbeteiligung
Es gibt baurechtlich zwei Nachbargrundstücke, wovon eines im Eigentum der Gemeinde Steindorf ist. Es wurden keine (erneuten) Unterschriften eingeholt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt baurechtlich im Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 BauGB. Das Vorhaben ist als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässig. Die Änderung des Baustandortes ändert nichts an der bauplanungsrechtlichen Beurteilung.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2017: €Einmalig 2017: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: