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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Der Bauherr hat am 10.10.2017 zwei Bauanträge zur Errichtung eines Ziegenstalles und einer Lagerhalle eingereicht. Das Vorhaben wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 12.10.2017 behandelt (siehe Anlage), das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig zu beiden Vorhaben erteilt. Auf Ansinnen des Landratsamtes reicht der Bauherr nun neue Eingabepläne mit einer leicht veränderten Lage der Halle ein. Die Bezugshöhe der OK Teerdecke wird zudem - 0,20m in der neuen Planung angegeben.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:*

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:*

Nächste Gemeinderatssitzung:25.01.2018

 

* keine Fiktion, da nur neue Pläne zum bereits laufendes Verfahren.

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es gibt baurechtlich zwei Nachbargrundstücke, wovon eines im Eigentum der Gemeinde Steindorf ist. Es wurden keine (erneuten) Unterschriften eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt baurechtlich im Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 BauGB. Das Vorhaben ist als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässig. Die Änderung des Baustandortes ändert nichts an der bauplanungsrechtlichen Beurteilung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €Einmalig 2017: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu den geänderten Plänen, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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