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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 19.10.2017:

Die Lagerflächen sind so anzulegen, dass kein belastetes Material / Abschwemmungen etc. in den Kanal und in den Boden oder Grundwasser gelangen können. Dies bedeutet dass evtl. Bodenversiegelung, Rückhalteeinrichtungen mit regelmäßiger Leerung und Überdachung notwendig werden.

Zudem muss sichergestellt werden, dass dem Kanal kein zusätzliches wild abfließendes Wasser zugeführt wird.

Größere Straßenflächen sind an die Entwässerung anzupassen, jedoch darf die Entwässerungseinrichtung nicht überlastet werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Anregungen zur Kenntnis zu nehmen und bei der weiteren Ausführungsplanung zu beachten.

 

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Abstimmungsergebnis:   22 : 0

 

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