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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 23.05.2017:

Im Nähebereich des Bebauungsplanes befindet sich nach dem Bayerischen Denkmalatlas das Bodendenkmal D-7-7731-0194 „Siedlung des Jungneolithikums“. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, Bereich Bodendenkmalpflege, ist als Fachbehörde zu beteiligen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Anregungen zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:   22 : 0

 

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