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Sachverhalt:

Zuschussantrag 2016: Aufgrund eines Missverständnisses wurde von der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Mering kein Antrag für das Jahr 2016 beim Markt Mering eingereicht und somit auch kein Zuschuss ausgezahlt. Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Mering bittet, das entstandene Defizit für die im Herbst 2016 stattgefundenen drei Konzerte „ Meringer Kulturherbst 2016“, nachträglich zu bewilligen.

 

1. Konzert im Kerzenschein „The Moon had Climb´d the highest hill“  am 22.10.2016

2. Simas jiddische Lieder - Gedenken an die sog. „Reichskristallnacht“ am 09.11.2016

3. Jugendkonzert „Junge Talente muzieren“ am 18.11.2016 (ausgefallen)

 

 

Vorlage der Kostenaufstellung vom 22.10.-18.11.2016:

 

Einnahmen

09.11.2016: Eintrittsgelder

572,00 Euro

09.11.2016: Eintrittsgelder

   488,00 Euro

18.11.2016: Eintrittsgelder

       0,00 Euro

22.10.2016: Bewirtung

28,00 Euro

09.11.2016: Bewirtung

76,50 Euro

Spenden

4,00 Euro

CD

18,00 Euro

Summe

1.186,50 Euro

 

Ausgaben

22.10.2016: Honorar Musiker

920,00 Euro

09.11.2016: Honorar Musiker

500,00 Euro

18.11.2016: Honorar Musiker

0,00 Euro

Summe

1.420,00 Euro

 

 Defizit

Summe

-233,50 Euro

 

Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde bittet nachträglich um Erstattung des Defizitbetrages in Höhe von 233,50 € für das Jahr 2016.

 

 

Zuschussantrag 2017: Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Mering wird im Herbst wieder einen Meringer Kulturherbst 2017 veranstalten. Geplant sind die nachfolgenden aufgeführten drei Konzerte.

 

1. Konzert im Kerzenschein am 07.10.2017

2. Tastatour am 15.10.2017

3. Junge Talente musizieren am 26.10.2017

 

Vorraussichtliche Kosten

15 MusikerInnen1.890,00 Euro

 

Dekoration, Gebühren

   300,00 Euro

Summe

2.190,00 Euro

 

Geplante Einnahmen

Eintritt/ Spenden

  800,00 Euro

Freier Eintritt: Kinder- Jugendkonzert

      0,00 Euro

Summe

  800,00 Euro

Defizit

 

Summe

1.390,00 Euro

 

Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde bittet um einen Zuschuss in Höhe von 1.390,00 Euro.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GO:

“Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; [...]”

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: € 

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Mittel sind/ wären im Haushalt 2017 auf der HHSt. 1/3301-6381 vorhanden/ eingeplant.

 

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Beschluss

Beschluss:

Kulturherbst 2016: Der Marktgemeinderat beschließt, der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Mering für die Durchführung von drei Veranstaltungen „Meringer Kulturherbst 2016“ einen Betrag in Höhe von 233,50 Euro zur Minderung eines Defizits zu gewähren.

Die vollständigen Einnahmen (auch Spenden) und Ausgaben mit den dazugehörigen Belegen für das Jahr 2016 wurden eingereicht.

 

Kulturherbst 2017: Der Marktgemeinderat beschließt, der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Mering für die Durchführung von drei Veranstaltungen „Meringer Kulturherbst 2017“ im Jahr 2017 nach Vorlage eines Verwendungsnachweises bis zum 30.11.2017 über die vollständigen Einnahmen (auch Spenden) und Ausgaben mit den dazugehörigen Belegen zur Minderung eines Defizits einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 1.390,00 Euro zu bewilligen.

 

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Abstimmungsergebnis:   21 : 0

     abwesend: MGR Brinkmann

 

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