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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.05.2017 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 18.05.2017 bis 23.06.2017 statt.

 

Nach der öffentlichen Auslegung sowie der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) wurden aufgrund vorgebrachter Anregungen und Bedenken Änderungen der Planung notwendig, um mögliche Beeinträchtigungen Dritter von vornherein auszuschließen.

Daher fand in der Zeit vom 05.10.2017 bis einschließlich 20.10.2017 eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB zu den geänderten und ergänzten Teilen statt.

 

Während der beiden Beteiligungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 16.11.2017 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“ bestehend aus der Planzeichnung, Satzung und der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 16.11.2017 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

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Abstimmungsergebnis:   22 : 0

 

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