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Sachverhalt:

Bei der gemeinsamen Gemeinderatssitzung am 18.09.2017 mit dem Gemeinderat der Gemeinde Merching wurde die neue Planung zum Straßenausbau der AIC 12 von Unterbergen nach Mering mit Errichtung eines Geh- und Radweges vom beauftragten Planungsbüro vorgestellt. Aufgrund der Verbreiterung der Straße und der Änderung der Linienführung ergibt sich ein zum Teil wesentlich erhöhter Grundstücksbedarf, wodurch fast alle anliegenden Grundstückseigentümer entlang der Kreisstraße betroffen sind. Ein Großteil der bereits erworbenen Grundstücke kann hierfür verwendet werden.

Um in die Grundstücksverhandlungen einzusteigen ist es erforderlich, dass auch der Gemeinderat der Gemeinde Schmiechen der Planung zustimmt.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Entsptrechend den Vorgaben des Landkreises sind von der Gemeinde 50 % der Kosten aus dem Grunderwerb und auch 50 % der Kosten für die Herstellung des Radweges zu tragen. Wie hoch diese Kosten sind, kann derzeit noch nicht genau beziffert werden. Die Ausbaustrecke hat eine Länge von 2.600 m. Ca. 800 m befinden sich auf der Gemarkung Unterbergen. Entsprechend der Kostenberechnung des Planungsbüros würde sich für die Gemeinde Schmiechen ein Kostenanteil von ca. 70.000,00 € ergeben.

Aufgrund der Planung zur Ausführung müssen die erforderlichen Mittel für den Straßenbau im Haushalt 2019 und für den Grunderwerb im Haushalt 2018 eingestellt werden.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Planung zum Ausbau der Kreisstraße AIC 12 zwischen Unterbergen und Mering mit Errichtung eines Geh- und Radweges und stimmt der Planung vom 20.06.2017 mit folgenden Änderungen:

 

 

Der Planung wird zugestimmt, jedoch soll im Zuge der Maßnahme im Bereich der Ortseinfaht Unterbergen eine Verkehrsberuhigungsmaßnahme umgesetzt werden (Verschwenkung, Verkehrsinsel oder Baumtor)

 

zu.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt mit den betroffenen Grundstückseigentümern zu sprechen und zu versuchen, den erforderlichen Grunderwerb zu tätigen.

Die erforderlichen Vereinbarungen mit dem Landkreis bezüglich Planung und Baudurchführung sind dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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