Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Der Antragsteller plant den Neubau von 5 Getreidelagersilos mit einem Inhalt von je 57 Tonnen, 3 Nasswaresilos mit einem Inhalt von je 30 Tonnen, einen Getreidesumpf und einem Bandtrockner zum Zweck der Abwärmenutzung des bestehenden BHKWs an der Ortsverbindungsstraße zwischen Unterbergen und Schmiechen.
II.Fiktionsfrist
Eingang:31.07.2017
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:01.10.2017
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:02.10.2017
III.Nachbarbeteiligung
Es gibt zwei baurechtliche Nachbargrundstücke. Eines davon ist ebenfalls im Besitz des Antragstellers. Von der anderen Grundstückseigentümerin liegt keine Unterschrift vor. Diese wurde aber vom Bauherrn schriftlich über das geplante Vorhaben in Kenntnis gesetzt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Baugrundstück liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 19 „Sondergebiet für erneuerbare Energien“. Das Vorhaben ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes so nicht umsetzbar. Es wurde die Änderung des Bebauungsplanes vom Gemeinderat Schmiechen beschlossen, um das Vorhaben ermöglichen zu können. Details sind aus dem beigefügten Beschlussbuchauszug zu entnehmen.
In Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ist ein Vorhaben zulässig, wenn anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht, der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt und die Erschließung gesichert ist (§ 33 BauGB). Der Bauherr muss dies zwingend im Bauantragsverfahren schriftlich bestätigen (sog. Bauherrnbestätigung gemäß § 33 Abs. 1 BauGB). Der Bauherr wurde von der Verwaltung am 16.08.2017 angeschrieben, diese Bestätigung nachzureichen. Bis zur Erstellung dieser Sitzungsvorlage lag diese Bestätigung allerdings noch nicht vor.
Das Vorhaben ist aber nach § 33 BauGB zulässig (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung), da das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegen steht.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |