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Sachverhalt:

 

Durch den Bebauungsplan Bahnwegfeld hat sich der Status der Gebäude östlich der Meringer Straße verändert. Es handelt sich dabei nunmehr nicht mehr um Ortsrandlagengrundstücke, wodurch die Bebaubarkeit an die Möglichkeiten des Baugebeites Bahnwegfeld angepasst werden sollten. Eine Rücksprache mit den zuständigen Mitarbeitern des Landratsamtes hat ergeben, dass Befreiungen für zweigeschoßige Bebaungen nicht erteilt werden könnnen und hierfür eine Bebauungsplanänderung erforderlich ist.

Aus Sicht der Verwaltung sollte zur Wahrung des Gleichheitsprinzipes die Änderung des Bebauungsplanes und die Anpassung an die Festsetzungen insbesondere bezüglich einer möglichen zweigeschoßigen Bebauung durchgeführt werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Für die 4. Änderung des Bebauungsplanes „An der Brunnener Straße“ ist ein förmlicher Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung *

 

* Planungskosten

 

 

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Beschluss

Beschluss:

GMR Josef Gailer nimmt als persönlich Beteiligter an der Abstimmung nicht teil.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes „An der Brunnener Straße“ zu.

Das betroffenen Gebiet ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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