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Sachverhalt:

In der Gemeinderatssitzung am 02.06.2017 wurde bereits über den Top beraten. Damals wurde der Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Der Bgm. Wurde beauftragt die LEW um Stellungnahme zu den Kostenüberschreitungen aufzufordern.

Aus der beigefügten Stellungnahme sind die Gründe für die Kostenüberschreitung aufgelistet.

Für die Betriebsanlagen, sonstigen technischen Anlagen der Straßenbeleuchtung der Maßnahme Brunnener Straße wurden im Jahr 2017 Mittel in Höhe von 24.000 EUR angesetzt. Die Ausgaben zum jetzigen Zeitpunkt belaufen sich auf 29.560,16 EUR.

Die Lechwerke AG stellte für das Projekt Brunnener Straße eine Rechnung in Höhe von 29.560,16 EUR.

Bis zum Jahresende ist mit keinen weiteren Ausgaben zur rechnen.

Damit wird die Planung mit insgesamt ca. 5.500,00 EUR überplanmäßig überschritten.

 

Haushaltmittel von 5.500,00 EUR können aus HHSt. 6300-9500.085 (Tiefbau und andere Baumaßnahmen im Straßenbestandserhalt und -ausbau, Maßnahme Gewerbegebiet „Saumfeld“, verfügbare Mittel derzeit: 90.000 EUR) entnommen werden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Gem. § 87 Nr. 33 KommHV-Kameralistik sind überplanmäßige Ausgaben, Ausgaben, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge und die aus den Vorjahren übertragenen Haushaltausgabereste übersteigen.

 

Gem. Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.

 

In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Schmiechen wurden keine Erheblichkeitsgrenzen für den Vollzug des gemeindlichen Haushaltsrechts festgelegt.

 

Der erste Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit gem. § 8 Abs. 2 (c) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Schmiechen die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000 EUR und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000 EUR im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €

Einmalig 2017:€

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Schmiechen bewilligt überplanmäßige Mittel in Höhe von 5.500 EUR bei der HH-Stelle 6700-9600.044.

Die notwendigen Mittel sollen in Höhe von 5.500 EUR bei HHSt. 6300-9500.085 (Tiefbau und andere Baumaßnahmen im Straßenbestandserhalt und -ausbau, Maßnahme Gewerbegebiet „Saumfeld“) entnommen werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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