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Sachverhalt:

 

Es wird auf den vorangegangenen TOP - Aufstellung eines Bebauungsplanes - Nr .22 - Bahnwegfeld II. BA - Bezug genommen. Neben dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ein weiteres Flurstück im südlichen Bereich. Dieser Teilbereich soll in die Änderung mit einbezogen werden, um eine Bebauung zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich zu ermöglichen. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 - Bahnwegfeld II. BA - setzt entsprechend eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schmiechen voraus, da im aktuellen Flächennutzungsplan die entsprechende Fläche noch als landwirtschaftliche Außenbereichsfläche dargestellt ist.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Planungskosten

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schmiechen beschließt die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes. Mit der Änderung wird das Planungsbüro Reimann beauftragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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