Sachverhalt:
Vorgelegt wird ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 mit allen erforderlichen Anlagen.
Der Haushalt 2017 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im
Verwaltungshaushalt mit 2.430.700 EUR (2016: 2.315.600 EUR)
und im Vermögenshaushalt mit 2.062.500 EUR (2016: 2.333.900EUR).
Die Haushaltssatzung sieht keine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vor.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 405.000 EUR festgesetzt
Die Steuersätze (Hebesätze) für Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer werden mit der Haushaltssatzung festgesetzt. Die Hebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr mit 340 v. H. unverändert.
Der Bau- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13.02.2017 den Haushalt 2017 vorberaten. Aufgrund der Finanzlage wurden diverse Änderungen vorgenommen. Der Bau- und Finanzausschuss empfielt dem Gemeinderat Schmiechen einstimmig, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 mit allen Anlagen und Bestandteilen, den Finanzplan sowie den Stellenplan, wie in der Anlage beigefügt, zu beschließen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Gem. Art. 62 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen des Haushaltsplanes, des Gesamtbetrages der Einnahmen und Ausgaben, der Verpflichtungsermächtigungen, der Abgabensätze sowie des Höchstbetrages der Kassenkredite (Art. 62 Abs. 2 GO).
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2017: € Einmalig 2017: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: