Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Die Antragstellerin und der Antragsteller haben sich mit einer formlosen Bauvoranfrage an die Gemeinde Schmiechen gewendet. In der Voranfrage soll geklärt werden, ob eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen im Bereich Meringer Straße / Einmündung Bahnwegfeld zulässig ist. Im geltenden Bebauungsplan Nr. 2 „Brunnener Straße“ ist für das Flurstück allerdings nur eine Bebauung mit einem Vollgeschoss + Dachgeschoss möglich. Es kann im Einzelfall eine Ausnahme vom Bebauungsplan gewährt werden, wenn die Grundzüge der Planung davon nicht berührt werden. Sollte eine Ausnahme vom Bebauungsplan nicht möglich sein, weil die Grundzüge der Planung berührt sind, wäre das Vorhaben nur mit einer Änderung des Bebauungsplanes realisierbar.
In der näheren Umgebung gibt es sowohl in der Meringer Straße als auch im Bereich Bahnwegfeld Gebäude mit zweigeschossiger Bebauung.
II.Fiktionsfrist
Eingang:13.02.2017
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:-
Nächste Gemeinderatssitzung:03.04.2017
III.Nachbarbeteiligung
Es existieren zwei Nachbarn im baurechtlichen Sinne. Es wurden keine Unterschriften eingeholt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Es können gemäß § 31 BauGB Ausnahmen und Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen zugelassen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Nach bisheriger Rechtsauffassung des Landratsamtes stellt die Anzahl der Vollgeschosse allerdings einen Grundzug der Planung dar.