Reduzieren

Dieser TOP wurde zu Beginn der Sitzung noch in die Tagesordnung aufgenommen.

 

Sachverhalt:

Der Bauherr plant den Umbau und die Nutzungsänderung eines bestehenden Wohnhauses. Der bisher als Garage genutzte Raum soll zum Wohnraum umgenutzt werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Gesamtgebäude fügt sich in die nähere Umgebung ein und ist baurechtlich genehmigungsfähig

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, da dieses nach § 34 BauGB zu werten ist und sich in die Umgebungsbebauung einfügt.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

8:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.