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Sachverhalt:

In der Zeit vom 20.5. bis 24.6.2016rde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

 

TOP __ (öffentliche Sitzung) GEMEINDE Steindorf

6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Eresried Süd“

Der Gemeinderat Steindorf hat in seiner Sitzung am 04.05.2016 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 Eresried Süd“ beschlossen.
In der Zeit vom 20.05.2016 bis einschließlich 24.06.2016 wurde die frühzeitige

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) und die vorgezogene Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.1 BauGB durchgeführt.

Von folgenden beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange kam
eine Rückmeldung:

Nr.

Träger öffentlicher Belange

Schreiben

Eingang

Anregungen

 

 

 

 

ohne

mit

1

Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanung

09.05.16

28.06.16

X

 

2a

Landratsamt Aichach-Friedberg, Untere Naturschutzbehörde

13.06.16

30.06.16

 

X

2b

Landratsamt Aichach-Friedberg, Wasserrecht

08.06.16

30.06.16

 

X

2c

Landratsamt Aichach-Friedberg, Denkmalpflege

12.05.16

30.06.16

 

X

2d

Landratsamt Aichach-Friedberg, Herr Spieker

06.06.16

30.06.16

 

X

3

Landratsamt Aichach-Friedberg, Gesundheitsamt

12.05.16

20.05.16

X

 

4

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

14.06.16

14.06.16

 

X

6

Bayerischer Bauernverband

10.06.16

13.06.16

 

X

7

Bay. Landesamt f. Denkmalpflege, Abt. Bau- und Kunstdenkmalpflege

30.05.16

03.06.16

X

 

8

Bay. Landesamt f. Denkmalpflege, Abt. Vor- und Frühgeschichte

19.05.16

24.05.16

X

 

12

AELF, Bereich Landwirtschaft

13.06.16

16.06.16

X

 

13

AELF, Bereich Forsten

13.06.16

16.06.16

X

 

16

Gemeinde Egling a. d. Paar

11.05.16

13.05.16

X

 

17

Gemeinde Merching

14.06.16

14.06.16

X

 

18

Gemeinde Moorenweis

17.05.16

17.05.16

X

 

19

Gemeinde Schmiechen

10.06.16

10.06.16

X

 

 

Insgesamt haben während der Beteiligung 6 Behörden oder Träger öffentlicher Belange Hinweise oder Anregungen vorgebracht.


 

Von folgenden beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange kam
keine Rückmeldung:

Nr.

Träger öffentlicher Belange

 

 

 

5

Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben

 

 

 

 

9

Bay. Landesverein für Heimatpflege e.V.

 

 

 

 

10

Bund für Naturschutz in Bayern e.V.

 

 

 

 

11

Kreisgruppe für Vogelschutz

 

 

 

 

14

Gemeinde Adelshofen

 

 

 

 

15

Gemeinde Althegnenberg

 

 

 

 

20

Stadtwerke Fürstenfeldbruck

 

 

 

 

21

Deutsche Post

 

 

 

 

22

Deutsche Telekom AG

 

 

 

 

23

Kreisbrandrat Ben Bockemöhl

 

 

 

 

24

Industrie- und Handelskammer Schwaben

 

 

 

 

25

Regierung von Schwaben, Gewerbeaufsicht

 

 

 

 

26

Finanzamt Augsburg-Land

 

 

 

 

27

Amtsgericht Aichach, Grundbuchamt

 

 

 

 

28

Vermessungsamt Aichach

 

 

 

 

29

Polizeiinspektion Friedberg

 

 

 

 

 

Von denrgern kam keine Rückmeldung:

 

 

rdigung und Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs.1 BauGB und der Beteiligung der Behörden/TöB nach §4 Abs.1 BauGB.

Alle eingegangenen Schreiben wurden inhaltlich vollständig vorgetragen und gewürdigt (Reihenfolge/Nr. entsprechend oben aufgeführter Liste). Nachfolgend wurde die erforderliche Abwägung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger durchgeführt.


 

A             BEHÖRDEN / TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

2aLandratsamt Aichach-Friedberg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben
vom 13.06.2016

Stellungnahme:

Mit der plangegenständlichen Flächennutzungsplanänderung sollen weitere Gewerbegebietsflächen auf Vorrat in einem landschaftsplanerisch sensiblen Auenbereich dargestellt werden. Für die gewerblichen Entwicklungen des betroffenen landwirtschaftlichen Betriebes wurde bereits vor wenigen Jahren ein Sondergebiet im östlichen Anschluss an Eresried ausgewiesen. Dieses Sondergebiet verfügt noch über große ungenutzte Flächen. Vor weitere Gewerbeflächen ausgewiesen werden sind diese vorhandenen Entwicklungsflächen auszuschöpfen.

rdigung und Beschluss der Gemeinde:

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis.
Bei dem vorliegenden Änderungsbereich handelt es sich um bereits seit geraumer Zeit vor der Aufstellung des Bebauungsplanes maßgeblich anthropogen überformte Flächen. Von einem sensiblen Auenbereich kann hier kaum mehr die Rede sein. Für den betroffenen Änderungsbereich soll lediglich aufgrund des bestehenden Betriebes die zulässige Nutzung konkret geregelt werden.

Die Nutzung der Sondergebietsflächen stand alternativ zur Wahl. Jedoch zeigt sich bereits zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Sondergebietes, dass die Flächen insgesamt für die wirtschaftliche Weiterentwicklung des ansässigen Betriebes benötigt werden. Eine Ausweisung gewerblicher Bauflächen würde zu einer nachteiligen Beeinträchtigung dieses Betriebes führen. Aus diesem Grund wurde von dieser Standortalternative abgesehen.
Zudem unterscheiden sich die geplanten/zulässigen Nutzungen sowie die Ziele der Betriebsinhaber der Gewerbe- und Sondergebietsflächen zu sehr, als dass eine Zusammenlegung glich wäre. Dies würde die Betriebe in ihrer eigenen Entwicklung einschränken.

Abstimmungsergebnis: 8:0

2bLandratsamt Aichach-Friedberg, Wasserrecht, Schreiben
vom 08.05.2016

Stellungnahme:

(X) ohne Einwände

Handschriftlich ergänzt: „es sei denn, das WWA fordert in seiner Stellungnahme eine Berechnung des Ü-Gebietes der Steinach“

rdigung und Beschluss der Gemeinde:

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
Das WWA wurde ebenfalls am Verfahren beteiligt und hat diesbezüglich nichts geäert.

Abstimmungsergebnis: 8:0

2cLandratsamt Aichach-Friedberg, Denkmalpflege, Schreiben
vom 12.05.2016

Stellungnahme:

Aufgrund der Nähe zum Baudenkmal Kath Pfarrkirche „St. Georg" ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu beteiligen.

Im Übrigen fehlt in der Planzeichnung für die Kirche das Denkmalsymbol; dies sollte ergänzt

werden.

rdigung und Beschluss der Gemeinde:

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wurde ebenfalls am Verfahren beteiligt.
Ein Denkmalsymbol im Bereich der Pfarrkirche wird in Zusammenhang mit diesem Bauleitplanverfahren nicht ergänzt, da dieser Bereich nicht Gegenstand der Änderung ist.

Abstimmungsergebnis: 8:0

 

2dLandratsamt Aichach-Friedberg, Herr Spieker, Schreiben
vom 06.06.2016

Stellungnahme:

(X) ohne Einwände

Handschriftlich ergänzt: „ Eine ÖPNV-Erschließung des geplanten Gewerbegebietes ist bei der Einwohnerzahl und Lage des Ortes derzeit nicht möglich“

rdigung und Beschluss der Gemeinde:

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
Eine ÖPNV-Haltestelle ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorgesehen.

Abstimmungsergebnis: 8:0

4Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 14.06.2016

Stellungnahme:

1 Sachverhalt
Das Planungsgebiet umfasst ca. 1,7 ha.
Als Art der baulichen Nutzung ist ein Dorfgebiet und Gewerbegebiet vorgesehen.
Das Baugebiet ist teilweise bebaut.
Nachfolgend wird dazu gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange aus wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung genommen. Andere Fachfragen, wie z. B. hygienische Belange, Bebaubarkeit, Baugrund- und Bodenverhältnisse, werden in dieser Stellungnahme nicht behandelt.

2 Wasserwirtschaftliche Würdigung
2.1 Wasserversorgung und Grundwasserschutz
2.1.1 Wasserversorgung
Die Trinkwasserversorgung wird durch die (eigene) kommunale Wasserversorgungsanlage in ausreichendem Umfang sichergestellt.

2.1.2 Löschwasserversorgung
Ob diese ausreichend ist, sollte der Kreisbrandrat beim Landratsamt beurteilen.

2.1.3 Trinkwasserschutzgebiete
Trinkwasserschutzgebiete werden nicht berührt.

2.1.4 Grundwasser
Über die Grundwasserverhältnisse im geplanten Baugebiet sind am Wasserwirtschaftsamt keine Beobachtungsergebnisse vorhanden. Es wird jedoch auf den möglichen hohen Grundwasserstand hingewiesen.
Durch Anlage von Schürfgruben oder Bohrungen sollte die genaue Lage des Grundwasserspiegels ermittelt werden.
Es kann davon ausgegangen werden, dass der Grundwasserspiegel von dem im Talgrund verlaufenden Steinbach beeinflusst wird.
Durch die Einzelbauvorhaben wird eventuell auf das Grundwasser eingewirkt (z.B. Aufstau, Umleitung, Absenkung), dadurch können nachteilige Folgen für Dritte entstehen.
Es wird empfohlen, die Keller wasserdicht (rissbreitenbeschränkende Betonbauweise) auszubilden und die Gebäude gegen Auftrieb zu sichern.
Es wird empfohlen, bei Öltanks eine Auftriebssicherung vorzusehen.
Erforderliche Grundwasserabsenkungen zur Bauwasserhaltung bedürfen der wasserrechtlichen Erlaubnis. Anträge dazu sind bei der Kreisverwaltungsbehörde rechtzeitig vor Baubeginn einzureichen. Grundsätzlich ist eine Versickerung des geförderten Grundwassers vorzusehen. Eine Grundwasserabsenkung über den Bauzustand hinaus ist nicht zulässig.
Bei der Errichtung von Hausdrainagen ist darauf zu achten, dass diese nicht an den Schmutz-/ Mischwasserkanal angeschlossen werden.

2.1.5 Altlasten und vorsorgender Bodenschutz
Altablagerungen, Altstandorte und Altlasten sind dem Wasserwirtschaftsamt im Planungsgebiet nicht bekannt.
Bei Erdarbeiten ist generell darauf zu achten, ob evtl. künstliche Auffüllungen, Altablagerungen o. Ä. angetroffen werden. In diesem Fall ist umgehend das Landratsamt einzuschalten, das alle weiteren erforderlichen Schritte in die Wege leitet.

2.2 Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung
r das Gebiet des Bebauungsplanes ist nach unserem Informationsstand eine Entwässerung im Mischsystem vorgesehen, wobei das Abwasser vor Ableitung in den gemeindlichen Oberflächenwasserkanal in einer biologisch wirkenden Hauskläranlage behandelt werden muss. Die Fläche ist im gültigen Kanalisationsentwurf enthalten.
Hinweis: Die Ausführungen im Umweltbericht unter „D.3 Hinweise Wasserwirtschaftliche Belange“ zur Niederschlagswasserbeseitigung sind gegenstandslos, weil das Niederschlagswasser ja gem. Begründung zum Bebauungsplan (G.3.1 Erschließung Ver- und Entsorgung Abwasser) nicht versickert, sondern dem Steinbach zugeleitet werden soll. Außerdem steht kein Schmutzwasserkanal zur Verfügung, in den ggf. verschmutztes Niederschlagswasser abgeleitet werden kann. Verschmutztes Niederschlagswasser muss also am Ort der Entstehung soweit gereinigt werden, dass es schadlos in den Steinbach eingeleitet werden kann. Hierzu sind die „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ im Merkblatt DWA-M 153 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) zu beachten.

3 Zusammenfassung
Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.

rdigung und Beschluss der Gemeinde:

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise insgesamt zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:
Zu 1 bis 2.1.1: Kenntnisnahme.
Zu 2.1.2: Der Kreisbrandrat wurde ebenfalls am Verfahren beteiligt.
Zu 2.1.3: Kenntnisnahme.
Zu 2.1.4: Auf anstehendes Grundwasser und zu treffende Vorkehrungen wird in der Satzung des Bebauungsplanes unter Punkt D 3 verwiesen. Die Verwaltung wird angewiesen, den Bauherrn darüber zu informieren, dass eigenverantwortlich ggf. Schürfungen oder Bohrungen zur Ermittlung des Grundwasserspiegels durchzuführen sind. Weitere Festsetzungen/Hinweise diesbezüglich möchte die Gemeinde nicht aufnehmen.
Zu 2.1.5: Punkt D 1 der Satzung des Bebauungsplanes enthält hierzu bereits eine Formulierung.

Zu 2.2: Die Hinweise zur Entwässerung/Abwasserbeseitigung sollen in der Begründung des Bebauungsplanes unter Punkt G 3.1 wie folgt aktualisiert werden: „Das Plangebiet wird im Mischsystem entwässert. Die Behandlung der anfallenden häuslichen Abwässer erfolgt über die vorhandene biologische Hauskläranlage.
Ferner soll der Absatz „Niederschlagswasserbeseitigung“ unter Punkt D 3 der Satzung des Bebauungsplanes wie folgt aktualisiert werden: „Verschmutztes Niederschlagswasser muss am Ort der Entstehung soweit gereinigt werden, dass es schadlos in den Steinbach eingeleitet werden kann. Hierzu sind die „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ im Merkblatt DWA-M 153 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) zu beachten“
Zu 3: Die Hinweise werden beachtet und sofern erforderlich in den Bebauungsplanunterlagen ergänzt.

Abstimmungsergebnis: 8:0

6Bayerischer Bauernverband, Schreiben vom 10.06.2016

Stellungnahme:

zu o.g. Planvorhaben bestehen aus rein landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken.
Allerdings regen wir an, die in der Planzeichnung gelb gekennzeichnete Verkehrsfläche so zu befestigen, dass für die benachbarte Hofstelle Metzger die Staubbelastung durch den Fahrverkehr so gering wie möglich gehalten wird.

rdigung und Beschluss der Gemeinde:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine Bedenken bestehen.
Der Ausbau der Verkehrsflächen wird erst im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt und ist auf Ebene des Bebauungsplanes bzw. Flächennutzungsplanes nicht relevant, sodass auf Festsetzungen hierzu verzichtet wird.

Abstimmungsergebnis: 7:1

 

 


 

B             ABWÄGUNGSBESCHLUSS

Der Gemeinderat Steindorf beschließt die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§3 Abs.1 BauGB) und der vorgezogenen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§4 Abs.1 BauGB) gemäß den Einzelwürdigungen und der Einzelbeschlussvorschläge der oben genannten Stellungnahmen. Die Abwägung ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses und wird vom Gemeinderat anerkannt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlussergebnisse den Trägern öffentlicher Belange und Bürgern, die Einwände, Anregungen und Einsprüche vorgebracht haben, mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis: 8:0

 

Anwesend:.....r: .....gegen: .....

 

C             BILLIGUNGS- UND AUSLEGUNGSBESCHLUSS

Der Gemeinderat billigt die 6. Flächennutzungsplanänderung in der planzeichnerischen Darstellung vom 04.08.2016 sowie die Begründung gleichen Datums.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs.2 BauGB sowie die Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs.2 BauGB durchzuführen.
Die umweltrelevanten Informationen sind mit auszulegen und schlagwortartig zu benennen.
 

Abstimmungsergebnis: 8:0

 

 

 

Anwesend:.....r: .....gegen: .....

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Ergebnisse wurden in der beigefügten Anlage vom Planungsbüro entsprechend bearbeitet und Vorschläge für die Abwägung erstellt .

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €Einmalig 2016: €

 

hrlich: €

hrlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Siehe Anlage !

 

 

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Abstimmungsergebnis:

siehe Anlage!

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