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Sachverhalt:

Der Bauwerber beantrag für die Fl.Nr. 90/16 Gemarkung Unterbergen, die Erteilung einer Ausnahme zur Errichtung einer Gartenhütte. Diese soll außerhalb der Baugrenzen und im Anbau an die Nachbargarage errichtet werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Durch die Erteilung einer Ausnahme, kann die Gemeinde dem Bauwerber das Errichten der Gartenhütte, welche von den Festsetzungen des § 7 des Bebauungsplanes abweicht, ermöglichen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2015: €                                                 Einmalig 2015: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt für die Gartenhütte eine Ausnahme von der Einhaltung der Festsetzungen des § 7 des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Lechfeldstraße“, Gemarkung Unterbergen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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