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Sachverhalt:

Für Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten bei Sand- und Kiesgruben wurden für das Jahr 2016 keine Mittel in den Haushaltsplan eingeplant und aufgenommen.

 

Durch Herrn 1. Bürgermeister Wecker wurde das Planungsbüro Hohmann Steinert mit den Unterlagen nach dem bayerischen Abgrabungsgesetz für den Kiesabbau Brunnengehägfeld beauftragt.

 

Die Honorarrechnung vom 28.06.2016 beläuft sich auf 4.067,12 EUR.

Diese Ausgabe übersteigt damit die Planung um 4.067,12 EUR. Mit weiteren Ausgaben ist bis zum Jahresende nicht zu rechnen.

Damit ist die Planung mit insgesamt 4.000 EUR außerplanmäßig überschritten.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel von 4.000 EUR können aus HHSt. 6100-6550 (Orts- und Regionalplanung, Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten) entnommen werden. Für diese Haushaltsstelle wurden im Jahr 2016 insgesamt 50.000 EUR eingeplant; 20.303,46 EUR wurden bisher verausgabt und 1.900 EUR sind für über- und außerplanmäßige Ausgaben bereits gesperrt. Die restlichen verfügbaren Mittel von 27.796,54 EUR werden in 2016 jedoch nicht mehr vollends benötigt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Gem. § 87 Nr. 4 KommHV-Kameralistik sind außerplanmäßige Ausgaben, Ausgaben, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt und keine Haushaltsausgabereste aus den Vorjahren verfügbar sind.

 

Gem. Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.

 

In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Schmiechen wurden keine Erheblichkeitsgrenzen für den Vollzug des gemeindlichen Haushaltsrechts festgelegt.

 

Der erste Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2 c) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Schmiechen die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000 EUR und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000 EUR im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €                                                 Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Schmiechen bewilligt außerplanmäßige Mittel in Höhe von 4.000 EUR bei der HH-Stelle 8700-6550. Die notwendigen Mittel sollen aus Minderausgaben bei HHSt. 6100-6550 entnommen werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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