Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung am 16.03.2016 wurde die Einrichtung einer Kindertagesstätte in der Schloßmühlstraße 31 beschlossen.
Am 20.04.2016 fasste der Marktgemeinderat den Beschluss, dass die Trägerschaft an den Frohsinn e.V. übertragen wird.
Mit dem Träger, welcher die Kinderwelt in Mering betreibt, wurden bereits entsprechende Verhandlungen geführt. Ebenso sprach der Träger auch schon beim Landratsamt Aichach-Friedberg vor, Frau Stadler - die zuständige Sachbearbeiterin - signalisierte zu diesem Vorhaben Zustimmung. Außerdem äußerte sich Frau Stadler zu diesem Vorhaben sehr positiv.
Nun muss der Träger nach dem Umbau der Einrichtung eine Betriebserlaubnis zum Betrieb dieser Einrichtung beantragen. Dazu ist es u. a. wichtig, von der Marktgemeinde eine Bedarfsanerkennung zu erhalten.
Die Bedarfsplanung sieht eine 3gruppige Kindertageseinrichtung für 50 Kindergartenkinder und 15 Krippenkinder vor.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Art. 7 örtliche Bedarfplanung BayKiBiG
Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennen. Hierbei sind auch die Bedürfnisse von Kindern mit bestehender oder drohender Behinderung an einer wohnortnahen Betreuung in einer Kindertageseinridhtung im Sinn dieses Gesetzes zu berücksichtigen. Die Bedarfsplanung nach § 80 SGB VIII bleibt unberührt. Die Gemeinden haben die Entscheidung nach Satz 1 entpsrechend den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren.
Zur Sicherstellung eines zahlenmäßig ausreichenden Angebotes für Kinder ab 1 Jahr sind die Betreuungsplätze unter Berücksichtigung des Rechtsanspruches der Eltern, gem. § 24 SGB VIII bedarfsnotwendig.
Nach Art. 29 i.V.m. Art. 37 GO ist der Marktgemeinderat des Marktes Mering für diese Entscheidung zuständig.
Über den Tagesordnungspunkt wird intensiv diskutiert. Wegen des Zusammenhangs zu TOP 7 des nichtöffentlichen Teils schlägt MGR Becker vor, für einen kurzen Zeitraum die Nichtöffentlichkeit herzustellen, um im Anschluss öffentlich weiter zu beraten. Dieser Gedanke wird nicht weiter verfolgt.
Ebenfalls wegen des engen Zusammenhangs zu TOP 7 des nichtöffentlichen Teils schlägt MGR Wenger per Geschäftsordnungsantrag vor, den TOP 4 des öffentlichen Teils nichtöffentlich zu behandeln. Bürgermeister Kandler erläutert, dass er hierfür keinen objektiven Grund sehe. Daraufhin wird auch dieser Gedanke einmütig nicht weiter verfolgt.
Abschließend wird noch um eine eventuell getrennte Abstimmung von Ziffer 1 und Ziffer 2 des vorliegenden TOP 4 aus dem öffentlichen Teil diskutiert. Auch dieser Gedanke wird nicht weiter verfolgt und es besteht Einigkeit bzgl. einer Gesamtabstimmung.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2015: €Einmalig 2015: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: