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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Der Bauherr beabsichtigt, die bisherigen Verkaufsräume im Anwesen Schloßmühlstraße 31 in eine Kindertagesstätte umzunutzen. Die geplanten Umbauten beziehen sich dabei rein auf den Innenbereich im Erdgeschoß des Gebäudes, an der Außenfassade werden lediglich einige zusätzliche Fenster an der Südseite des Gebäudes eingebaut.

 

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:09.05.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:09.07.2016

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:06.06.2016

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es sind 5 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vorhanden. Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich somit nach § 34 BauGB.

Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein.

Von den bereits vorhandenen Stellplätzen werden 5 Stück planerisch der Kindertagesstätte zugewiesen. Dies ist ausreichend, da nach der bay. Garagen- und Stellplatzverordnung für Kindertageseinrichtungen je ein Stellplatz pro 30 Kinder nachzuweisen sind. Bei 65 Kindern sind somit 3 Stellplätze erforderlich.

 

 

Geschäftsordnungsantrag MGR Resch:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Unterbrechung der Sitzung zur internen Beratung der vorgelegten Tischvorlage.

 

Abstimmungsergebnis:     22 : 0

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:    12 : 10

 

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