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Sachverhalt:

Der Bauherr hat den Neubau eines landwirtschaftlichen Stadl mit Anbau eines Wohntraktes bereits im Baugenehmigungsverfahren BA-Nr. 2015012, beantragt. Nun will er das Gebäude um 6 m verlängert errichten. Das Vorhaben ist im Gebiet des Außenbereichs nach § 35 BauGB liegend und das Vorhaben ist privilegiert.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Außenbereich ist baurechtlich nach § 35 BauGB zu beurteilen und privilegiert. Das Gesamtgebäude fügt sich in die nähere Umgebung ein.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, da dieses nach § 35 BauGB zu werten ist. Die Privilegierung ist durch die Fachbehörden festzustellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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