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Sachverhalt:

Der Gemeinderat Steindorf hat in seiner Sitzung am 18.02.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 25 „Eresried Süd" beschlossen. Durch den Initiator und Antragsteller für diesen Bebauungsplan wurde das Planungsbüro Dipl.-Ing. J. Godts, Kirchheim am Ries, beauftragt.

Zwischenzeitlich wurde vom Büro Godts ein erster Entwurf ausgearbeitet der dem Gremium nun vorliegt. Herr J. Godts steht dem Gremium in der Sitzung für Fragen leider nicht zur Verfügung.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Eresried Süd" ist gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Der Initiator ist Auftraggeber und demzufolge auch Kostenträger.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2015: €Einmalig 2015: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

GR Letzel weist darauf hin, dass Gewerbebaurecht für den Eigentümer der Fläche geschaffen wird. Eine Definierung des Zweckes des Gewerbegebietes und der Betriebszeiten  wäre seiner Ansicht nach notwendig. Tobias Wecker erklärt, dass das Gebiet der Entwicklung des Betriebes dient. Hr. Neumeir erklöärt, dass durch die TA- Lärm dies bereits beschränkt wird, Kontrolle ist jedoch schwer.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Eresried Süd" in der Fassung vom 04.05.2016 und gestattet dem Planungsbüro die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anfallende Kosten sind durch den Auftraggeber zu tragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8:1

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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