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Sachverhalt:

Die Gemeinde Schmiechen hat die Aufstellung des BeBau-Planes Nr. 21 „Gewerbegebiet Saumfeld" Gemarkung Schmiechen beschlossen.

Mit Schreiben vom 04.01.2016 hat das planende Ing.-Büro Frank Reimann, Fürstenfeldbruck, im Auftrag der Gemeinde nach § 4 Abs. 2 BauGB, durch Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Behörden am Verfahren beteiligt und aufgefordert, sich im Bedarfsfalle zu äußern. Näheres ist im Internet zu entnehmen.

www.schmiechen.de <http://www.schmiechen.de>; Reiter/Registerkarte: Gemeinde, Seitenmenü:

Bebauungsplanverfahren, Unterpunkt: Bebauungsplan Nr. 21

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Durch den BeBau-Planes Nr. 21 „Gewerbegebiet Saumfeld" der Gemeinde Schmiechen, werden keine Belange der Gemeinde Steindorf berührt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der GR Steindorf beschließt, keine Einwände, keine Anregungen und keine Änderungen bzgl. dem BeBauPl 21. „Gewerbegebiet Saumfeld" Gemarkung Schmiechen vorzubringen, da Belange der Gemeinde Steindorf nicht berührt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9:0

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