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Sachverhalt:

Die Gemeinde Merching hat die Aufstellung des BeBau-Planes „Sondergebiet an der Mandichostraße" Gemarkung Merching beschlossen.

Mit Schreiben vom 13.04.2016 hat das planende Ing.-Büro Arnold Consult AG, Kissing, im Auftrag der Gemeinde nach § 4 Abs. 1 BauGB, durch Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Behörden am Verfahren beteiligt und aufgefordert, sich im Bedarfsfalle zu äußern. Näheres ist den Anlagen zu entnehmen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Durch die Aufstellung des BeBau-Planes „Sondergebiet an der Mandichostraße" der Gemeinde Merching, werden keine Belange der Gemeinde Steindorf berührt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der GR Steindorf beschließt, keine Einwände, keine Anregungen und keine Änderungen bzgl. der Aufstellung des BeBauPl „Sondergebiet an der Mandichostraße" Gemarkung Merching vorzubringen, da Belange der Gemeinde Steindorf nicht berührt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9:0

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