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Sachverhalt:

Vorgelegt wird ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 mit allen erforderlichen Anlagen.

 

Der Haushalt 2016 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im

 

Verwaltungshaushalt mit 1.325.100 EUR

und im Vermögenshaushalt mit 305.000 EUR ab.

 

Die Verbandsumlage beträgt im Jahr 2016 eine Höhe von insgesamt 1.324.800 EUR und fällt somit im Vergleich zum Vorjahr um 20.500 EUR niedriger aus.

 

Die Deckung des Finanzbedarfs des Zweckverbandes wird durch die Verbandssatzung geregelt (Art. 19 Abs. 1 Nr. 5 KommZG).

Die Umlage gliedert sich in eine „Betriebskostenumlage“ und in eine „Schuldendienstumlage“ auf. Die Verteilung der Betriebskosten erfolgt nach den Satzungsbestimmungen im Verhältnis der angeschlossenen Einwohnerwerte (EWW). Die Ausgaben für den Schuldendienst werden nach den Planungswerten der einzelnen Gemeinden verteilt. Grundlage hierfür ist der Stammdatensatz „PROGNOSE“, der in Prozentsätzen in der Satzung festgeschrieben ist.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Gesetzes zur kommunalen Zusammenarbeit (KommZG) verpflichten den Abwasserzweckverband Obere Paar eine Haushaltssatzung (Art. 41 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 GO) unter Beachtung der allgemeinen Haushaltsgrundsätze (Art. 61 GO) zu erlassen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

1.Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 samt Anlagen und Bestandteilen wie in der Anlage beigefügt. Ein Stellenplan ist nicht erforderlich. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.Die Verbandsversammlung beschließt, dass gemäß Art. 41 Abs. 2 KommZG eine Finanzplanung mitsamt Investitionsprogramm nicht erstellt wird.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: 22:0

 

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