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Sachverhalt:

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2013 fand am 09.04.2014 statt.

Die Prüfung ergab keinerlei Unstimmigkeiten und Beanstandungen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Verbandsversammlung stellt die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung alsbald fest und beschließt die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO)

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

1.Die Niederschrift zur örtlichen Rechnungsprüfung enthält keine Beanstandungen und wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Jahresrechnung 2013 wird nach örtlicher Rechnungsprüfung mit der als Anlage beigefügten Abschlussblatt Haushaltsrechnung - Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2013 gem. KommZG i. V. mit Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

 

Das Abschlussblatt Haushaltsrechnung Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2013 wird Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.Für die festgestellte Jahresrechnung 2013 wird die Entlastung erteilt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: 22:0

 

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