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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hatte sich in den Jahren 2007 und 2008 im Zuge des Bahnausbaues mit der Neuerrichtung einer separaten Rad- und Fußwegunterführung nordwestlich der bestehenden Kfz-Unterführung an der Münchener Straße befasst.

Für das vorgesehene Bauwerk liegt eine Plangenehmigung des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom 18.08.2009 sowie eine Kreuzungsvereinbarung vom 18.08./25.08.2008 vor. Das Vorhaben sollte in den 4-gleisigen Bahnausbau eingetaktet und parallel realisiert werden. Der Marktgemeinderat hat damals von einer Realisierung abgesehen nachdem im Rahmen der Detailplanung seitens der DB nicht bezifferbare Schadenersatzforderungen für den Fall in den Raum gestellt wurden, dass die Baustelle des Marktes Mering (Geh- und Radwegunterführung) den 4-gleisigen Bahnausbau behindert. 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nach den Vorgaben des Allgemeinen Eisenbahngesetzes tritt eine Plangenehmigung außer Kraft, wenn nicht innerhalb von 10 Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit mit der Baumaßnahme begonnen wird. In unserem Fall ist das der 21.09.2019. Grundsätzlich möglich wäre auch die Beantragung einer Fristverlängerung um maximal 5 Jahre, spätester Baubeginn wäre dann der 21.09.2024.

Es stellt sich nunmehr die Frage wie mit dem Vorhaben vor dem Hintergrund der finanziellen Situation des Marktes Mering und vieler anderer wünschenswerter und erforderlicher Projekte (Städtebauförderung, Kinderbetreuung, Straßen-, Kanal- und Wassernetz, Erschließung von Bauland, Rathaus, Bürgerzentrum etc.) grundsätzlich weiter umgegangen werden soll:

 

a)Klärung der Zuschusssituation, Wiederaufnahme der Planung, ggfs. Beantragung der Fristverlängerung für die Plangenehmigung bis 2024

b)Keine weiteren Maßnahmen und Verzicht auf das Projekt

 

An dieser Stelle sei noch an ein weiteres offenes Bauprojekt aus der Zeit des 4-gleisigen Bahnausbaues erinnert: Das Brückenbauwerk in der Zettlerstrasse (gemeint ist hier nicht der Streckenabschnitt Augsburg-Weilheim sondern Augsburg-München) wurde durch die DB aus Sicht der Gemeinde relativ kurzfristig komplett erneuert. Im Rahmen einer Kreuzungsvereinbarung konnte erreicht werden, dass die Wiederlager der neuen Unterführung mit einer lichten Weite von ca. 9,50 Meter (=Platz für den Straßenraum) errichtet wurden. Aktuell sind beim Passieren der Unterführung im unteren Bereich noch die alten Widerlager zu sehen, im oberen Bereich ist eine Verblendung erfolgt. Dem Markt Mering ist es damit grundsätzlich möglich die Durchfahrtsbreite und -höhe an das unmittelbar benachbarte Brückenbauwerk (Strecke Augsburg-Weilheim) anzupassen. Allerdings muss in diesem Fall auch der kom-

 

 

plette Mündungstrichter Bahnhofstrasse/Zettlerstrasse angepasst werden. Entsprechende Planungen hierzu liegen bislang nicht vor.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig:  1,053 Mio €*

Einmalig: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

*Bei der Summe handelt es sich um die im Jahr 2008 berechnete sogenannte Kostenmasse der Maßnahme, die der Kreuzungsvereinbarung zugrunde gelegt wurde. Eine Aktualisierung der Daten könnte durch das damals mit der Planung befasste Büro Arnold Consult auf Stundenbasis erfolgen. Die entstehenden Bau- und Planungskosten trägt nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) in diesem Fall der Markt Mering zu 100%, da es sich um ein einseitiges Verlangen der Gemeinde zur Errichtung des Bauwerkes handelt. Eine Förderung des Vorhabens war zum damaligen Zeitpunkt in Zusammenhang mit der späteren Realisierung eines Radwegekonzeptes seitens der Regierung in Aussicht gestellt worden. Ob und unter welchen Bedingungen dies aktuell auch noch der Fall wäre ist derzeit nicht geprüft.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat hält zunächst grundsätzlich am Projekt fest und beauftragt die Verwaltung die Baukosten nach damaligem Planungsstand zu aktualisieren, die Zuschusssituation zu klären und im Anschluss dem Marktgemeinderat Bericht zu erstatten.

 

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Abstimmungsergebnis:   24 : 0

 

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