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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.10.2015 den Entwurf der Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche der Flur-Nr. 3730 in Meringerzell gebilligt.

 

Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.11.2015 bis 07.12.2015 gingen Bedenken und Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planunterlagen notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 28.01.2016 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche der Flur-Nr. 3730 in Meringerzell, bestehend aus der Planzeichnung, der Satzung und Begründung, jeweils in der Fassung vom 28.01.2016 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung

 

 

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Abstimmungsergebnis:   24 : 0

 

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