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Sachverhalt:

 

Anregung vom 26.11.2015:

„Infolge der vorhandenen Geländeneigung von Süden kann bei Starkniederschlägen wild abfließendes Wasser zu Beeinträchtigungen führen. Die Entwässerungseinrichtungen sind so auszulegen, dass wild abfließendes Wasser schadlos, auch für Dritte, abgeführt werden kann.

 

Zum Schutz der einzelnen Gebäude vor o. g. wild abfließendem Wasser sind ggf. Objektschutzmaßnahmen vorzusehen, wobei das anfallende Wasser dadurch nicht auf andere Grundstücke abgleitet werden darf.

Öffnungen in den Gebäuden sind so zu gestalten, dass o. g. wild abfließendes Wasser nicht eindringen kann.

 

Darüber hinaus sind wasserwirtschaftliche Belange ausreichend berücksichtigt. Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.“

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Hinweise zum Umgang mit Oberflächenwasser und wild abfließenden Wasser werden unter Pkt. E "Hinweise und nachrichtliche Übernahmen" in der Satzung aufgeführt und sind im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und in den Planunterlagen ergänzend aufzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:   23 : 0

 

abwesend: MGR Enzensberger

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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