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Sachverhalt:

 

Anregung vom 12.11.2015:

„Zu den vorgelegten Plänen, in der Fassung vom 22.10.2015, bestehen von Seiten des Gesundheitsamtes keine Einwände, wenn die vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen den zu erwartenden Mehrbedarf decken können.

Weitere Auflagen, die sich im öffentlichen Interesse aus gesundheitsrechtlicher Sicht als notwendig erweisen, bleiben vorbehalten.“

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./:

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Anregung zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   24 : 0

 

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