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Sachverhalt:

Das bestehende landwirtschaftliche Nebengebäude soll zu einem Einfamilienhaus umgebaut werden. Die Kubatur des Gebäudes bleibt in seinen Abmaßen erhalten. Die Umbaumaßnahme erstreckt sich auf die räumliche Einteilung, die Anbringung einer Wärmedämmung und den Einbau von Fenstern und Türen.

Es entsteht eine Wohneinheit mit ca. 120 m².

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenort und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Die Stellplätze können auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2015: €Einmalig 2015: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

12:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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