Gemeinderat Steindorf - 03.08.2017
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2017/1662 | |||
Ö 4 | 2017/1705 | |||
Ö 5 | 2017/1716 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Zur unverbindlichen Bauvoranfrage bezüglich Errichtung eines Wohngebäudes kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden, da das Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB liegt und damit nicht zulässig ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landratsamt die Möglichkeit einer Außenbereichssatzung abzuklären, wenn der Antragsteller dies wünscht und darüber hinaus zur Übernahme der hierfür anfallenden Kosten sowie der Kosten für die Verlängerung der Wasserleitung bereit wäre. 03.08.2017 - Gemeinderat Steindorf Ö 5 - ungeändert beschlossen Beschluss: Zur unverbindlichen Bauvoranfrage bezüglich Errichtung eines Wohngebäudes kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden, da das Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB liegt und damit nicht zulässig ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landratsamt die Möglichkeit einer Außenbereichssatzung abzuklären, wenn der Antragsteller dies wünscht und darüber hinaus zur Übernahme der hierfür anfallenden Kosten sowie der Kosten für die Verlängerung der Wasserleitung bereit wäre.
Abstimmungsergebnis:
8:0
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Ö 6 | 2017/1718 | |||
Ö 7 |